jm ein Ding anhängen (WddU – ‚Ding II‘).
WddU – ‚Ding II‘: „Sold 1939 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Ding II‘: jm ein Disziplinarverfahren in Aussicht stellen. Gehört zu dem Begriff »anhängig = bei Gericht angebracht (aber noch nicht entschieden)«.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: