etw auf dem Kerbholz haben (WddU – ‚Kerbholz‘).
WddU – ‚Kerbholz‘: „Seit dem ausgehenden 17. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Kerbholz‘: nicht schuldlos sein. Hergenommen von dem Holzstab, auf dem man früher Leistungen oder Forderungen einritzte; der Stab wurde in der Länge durchgeschnitten, und sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner bekam eine Hälfte.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: