gerichtlich genehmigter Dämmerzustand (WddU – ‚Dämmerzustand‘).
WddU – ‚Dämmerzustand‘: „1900 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Dämmerzustand‘: gerichtsmedizinisch bescheinigte Geistesschwäche und somit Straflösigkeit.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: