einen Strich durch etw. machen (DWB – ‚strich‘).
DWB – ‚rechnung‘: einem eine berechnung, einen plan ungiltig machen, wie durch einen strich durch die rechnung diese ungiltig gemacht wird
DWB – ‚strich‘: eine sache annullieren, abschlieszen
DWB – ‚strich‘: das verzeichnis einer schuld (ein sündenregister, oder eine geldliche forderung) durchstreichen, es 'tilgen, annullieren' und damit auf die begleichung verzichten oder es als erledigt ansehen
Adelung: jemandes Hoffnung, Erwartung, Vorhaben vereiteln
Borchardt: seine Absichten durchkreuzen
DWB – ‚querstrich‘: sie dadurch als unrichtig oder getilgt bezeichnen
DWB – ‚querstrich‘: bildlich von (etwas durchkreuzenden) einwürfen, hindernissen, vereitelungen u. s. w. [WANDER 3, 1441]
DWB – ‚durch‘: ein vorhaben vereiteln
DWB – ‚strich‘: eine (jds.) absicht durchkreuzen, zunichte machen, ihre ausführung verhindern
Duden 11 – ‚Strich‘: jmdm. ein Vorhaben unmöglich machen, es durchkreuzen:
LdSpR – ‚Strich‘: seine Absichten durchkreuzen, ihn an der Durchführung seiner Pläne hindern, seinen Erfolg zunichte machen
OLdPhras: -
OLdPhras: -
LdSpR – ‚Strich‘: „Durch einen Querstrich wurde eine Rechnung entweder als falsch oder als beglichen gekennzeichnet. Machte nun jemandem dem Wirt oder einem Kaufmann einen solchen Strich durch seine Rechnung, erklärte er sie damit für ungültig, die Bezahlung wurde hinfällig und damit die Hoffnung auf die Einnahme zerstört. Auch an einen Zusammenhang dieser Redensart mit der Schule ist gedacht worden. Der Lehrer streicht die mühsam berechnete Aufgabe des Schülers durch, wenn ihr Ergebnis falsch ist, obwohl dieser geglaubt hat, daß er richtig gerechnet habe. Es ist jedoch wahrscheinlicher, daß die Wendung aus dem Geschäftsleben stammt. Dafür spricht auch ihre fast ausschließliche Verwendung im Bereich der Erwachsenen. Vergleiche auch niederländisch ›Hij krijgt eene streep door zijne rekening‹.“