Haare lassen (WddU – ‚Haar‘).
WddU – ‚Haar‘: „Seit dem 15. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Haar‘: mit Schaden davonkommen. Hergenommen von einer Rauferei, bei der man Haare in der Hand des Siegers zurückläßt, oder aus der altdeutschen Rechtspraxis des entehrenden Scherens.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: