waffenscheinpflichtige Hände (WddU – ‚Hand‘).
WddU – ‚Hand‘: „1950 ff.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Hand‘: plumpe, unförmige, sehr große Hände. Sie können geradezu als Hiebwaffe dienen und sind daher waffenscheinpflichtig.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: