für jn die Hand ins Feuer legen (WddU – ‚Hand‘).
WddU – ‚Hand‘: „Seit dem 17. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Hand‘: sich für jn verbürgen. Herzuleiten vom mittelalterlichen Gottesurteil, bei dem der Beschuldigte die Hand ins Feuer legen mußte und als schuldlos galt, wenn sie unversehrt blieb.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: