jn in der Hand haben (WddU – ‚Hand‘).
WddU – ‚Hand‘: „Seit dem 19. Jh.“
Das Phrasem wird in den Belegen folgendermassen verwendet:
WddU – ‚Hand‘: jn in seiner Gewalt haben. Die Hand als Sinnbild der Herrschaft und des Eigentumsrechts.
Das Phrasem kommt in folgenden Textsorten vor:
Das Phrasem wird in folgenden sprachlichen Kontexten verwendet: